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   LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11   

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LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11 (https://dejure.org/2013,31128)
LG Essen, Entscheidung vom 27.05.2013 - 3 O 288/11 (https://dejure.org/2013,31128)
LG Essen, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 3 O 288/11 (https://dejure.org/2013,31128)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 9 U 238/12

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Eigentums als Voraussetzung eines

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11
    Die Darlegung sämtlicher relevanten Tatsachen, die zur Schadensermittlung erforderlich sind, ist Sache des Klägers (vgl. zu dieser Problematik: KG Berlin 2008, 95-96; KG Berlin NZV 2010, 579; LG Flensburg SVR 2008, 424; KG Berlin MDR 2008, 142; OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013, 9 U 238/12).

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen Schimmelpfennig war zumindest der Vorunfall im Jahre 2009 dem auch hier relevanten Schadensbereich zuzurechnen.Es ist nach anerkannter Rechtsprechung dann Sache des Geschädigten (Klägers), zur Reparatur im Einzelnen vorzutragen, um eine Abgrenzung zum nunmehr eingetretenen und abgerechneten Schaden zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm 9 U 238/12).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11
    Vor diesem Hintergrund lässt sich auch ein Mindestschaden nicht feststellen.Grundsätzlich kann der Unfallgeschädigte (fiktiv) die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur dann abrechnen, wenn er das Fahrzeug zumindest sechs Monate weiter nutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher reparieren lässt (BGH NJW 2011, 667; BGH NJW 2003 2085).Da der Kläger das Fahrzeug vorliegend zeitnah (2 Monate) nach dem Unfall veräußert hat und damit bereits den Restwert des unfallbeschädigten Fahrzeugs realisiert hat, steht ihm als Ersatz des bei dem Unfall erlittenen Schadens allenfalls - da der tatsächliche Reparaturaufwand nicht geltend gemacht wird - eine Schadensabrechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) zu.
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10

    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11
    Vor diesem Hintergrund lässt sich auch ein Mindestschaden nicht feststellen.Grundsätzlich kann der Unfallgeschädigte (fiktiv) die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur dann abrechnen, wenn er das Fahrzeug zumindest sechs Monate weiter nutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher reparieren lässt (BGH NJW 2011, 667; BGH NJW 2003 2085).Da der Kläger das Fahrzeug vorliegend zeitnah (2 Monate) nach dem Unfall veräußert hat und damit bereits den Restwert des unfallbeschädigten Fahrzeugs realisiert hat, steht ihm als Ersatz des bei dem Unfall erlittenen Schadens allenfalls - da der tatsächliche Reparaturaufwand nicht geltend gemacht wird - eine Schadensabrechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) zu.
  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11
    Die Darlegung sämtlicher relevanten Tatsachen, die zur Schadensermittlung erforderlich sind, ist Sache des Klägers (vgl. zu dieser Problematik: KG Berlin 2008, 95-96; KG Berlin NZV 2010, 579; LG Flensburg SVR 2008, 424; KG Berlin MDR 2008, 142; OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013, 9 U 238/12).
  • KG, 11.03.2010 - 12 U 115/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verzögerung des Rechtsstreits; Anforderungen

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11
    Die Darlegung sämtlicher relevanten Tatsachen, die zur Schadensermittlung erforderlich sind, ist Sache des Klägers (vgl. zu dieser Problematik: KG Berlin 2008, 95-96; KG Berlin NZV 2010, 579; LG Flensburg SVR 2008, 424; KG Berlin MDR 2008, 142; OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013, 9 U 238/12).
  • LG Flensburg, 26.02.2008 - 1 S 59/07

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz möglicherweise durch einen Vorschaden

    Auszug aus LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11
    Die Darlegung sämtlicher relevanten Tatsachen, die zur Schadensermittlung erforderlich sind, ist Sache des Klägers (vgl. zu dieser Problematik: KG Berlin 2008, 95-96; KG Berlin NZV 2010, 579; LG Flensburg SVR 2008, 424; KG Berlin MDR 2008, 142; OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013, 9 U 238/12).
  • OLG Jena, 03.09.2013 - 4 U 997/12

    Kein Sachschaden im Sinne der Sachversicherung bei behördlicher

    3 O 288/11 LG Meiningen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil des Landgerichts Meiningen vom 15.11.2012, Az. 3 O 288/11, abgeändert.

    Unter Abänderung des Grundurteils vom 15.11.2013 (3 O 288/11) wird die Klage abgewiesen.

  • LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 199/16

    Verkehrsunfall - Wiederbeschaffungswert bei Vorschaden

    Der pauschale Vortrag, der Vorschaden habe den Wiederbeschaffungswert nicht beeinträchtigt, ist mithin ohne detaillierte Angaben über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur unschlüssig (vgl. zum Ganzen LG Essen Urteil vom 27.05.2013 - 3 O 288/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03; LG Essen Urteil vom 12.10.2009 - 3 O 298/09; LG Essen Urteil vom 07.02.2014 - 11 O 202/13; LG Duisburg, Urteil vom 27.04.2010 - 6 O 430/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00, LG Essen, Urteil vom 06.08.2012 - 4 O 29/11; LG Essen, Urteil vom 06.05.2013 - 3 O 26/13; LG Bremen, Urteil vom 11.11.2004 - 7 O 564/02; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 - jeweils juris).
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